1 x 1 für Verteiler: Das Evangelium weise weitergeben

Danke, dass du mit uns gemeinsam das Evangelium bezeugen möchtest, indem du Literatur weitergibst. In der Begegnung mit den Menschen sollte nicht nur die Botschaft stimmen, sondern auch unser Verhalten. Jeder von uns ist vor Gott verantwortlich, die Botschaft von Gottes rettender Gnade liebevoll und weise weiterzugeben. Das folgende 1 x 1 des Verteilens hilft dir dabei.

  • Sprich mit Gott, bevor du auf die Menschen zugehst. Bitte in der Gemeinde um Gebetsunterstützung.
  • Überprüfe deine Haltung: Willst du den Menschen die Köpfe waschen oder die Füße? Wie hat Jesus Christus es getan? In Liebe und Demut.
  • Sei bereit für Gespräche. Viele Menschen sind offener dafür als wir denken – vor allem dann, wenn Gott am Werk ist.
  • Sei nicht überrascht, wenn Menschen das Evangelium ablehnen. Sag die Wahrheit in Liebe, ohne dabei aufdringlich zu werden.

Rechtliche Hinweise

Respektiere die geltenden Gesetze. Man darf grundsätzlich überall seinen persönlichen Glauben bekennen. Du darfst unsere Kalender auf allen öffentlichen Plätzen unter freiem Himmel verteilen. Darüber hinaus gibt es jedoch Einschränkungen:

  • Für einen Büchertisch benötigst du eine schriftliche Genehmigung durch die örtliche Stadtverwaltung.
  • In öffentlichen oder privaten Einrichtungen (z.B. Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Altenheime, Einkaufszentren, Kirchen, etc.) ist immer eine Genehmigung erforderlich.
  • Autos, Motorräder und Fahrräder sind tabu, weil sie geschütztes Privateigentum sind, egal wo sie stehen.
  • Kindern darfst du nur dann Literatur weitergeben, wenn die Eltern dabei sind und zustimmen.
  • Der Hinweis am Briefkasten „Bitte keine Werbung“ ist rechtsverbindlich und betrifft auch unsere Literatur. Die Alternative zum Briefkasten ist die Klingel. Durch persönliche Weitergabe kommen manchmal gute Gespräche zustande.

Jeder Verteiler ist mit dafür verantwortlich, dass Menschen das Evangelium nicht schon vor der Haus- und Herzenstüre ablehnen. Leider gehen immer wieder Beschwerden von Privatpersonen und Betreibern öffentlicher Einrichtungen bei uns ein. Diese äußern ihren Unmut darüber, dass gegen ihren Willen Literatur verteilt oder eingeworfen wurde. Um das zu vermeiden, freuen wir uns, wenn du dieses 1 x 1 bei deinem nächsten Verteileinsatz beherzigst.

In unserem Kurzfilm bekommst du praktische und rechtliche Hinweise. Diese helfen dir, beim Verteilen weise mit Menschen umzugehen und keine Grenzen zu überschreiten.

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6 Meinungen zu “1 x 1 für Verteiler: Das Evangelium weise weitergeben

    • Missionswerk Heukelbach sagt:

      Hallo, ja, wir können dir gerne einen Kalender (oder auch mehr) zuschicken. Du kannst ganz normal im Shop bestellen. Liebe Grüße aus dem Missionswerk

  1. Michael Senger sagt:

    Wieso kann man zusätzlich hinten auf den Flyern nicht noch in rot den Vermerk anbringen “Keine Werbung” ? Wir verkaufen ja keine Kokosnüsse oder Sauerbier!
    Mit diesen Hinweis, könnte man Menschen den Wind aus den Segeln nehmen, die unsere Traktate als “Werbung” abtun, aber in Wirklichkeit eine Aversion gegen unseren HErrn Jesus Christus & seine Gemeinde haben. Das Evangelium muss verkündet werden – auch wenn sie es nicht hören wollen, damit sie ohne Entschuldigung seien. Wenn wir uns von einem Aufkleber auf den Briefkästen stoppen lassen sollen, wie soll dann das Evangelium verbreitet werden.

    Ausserdem sollen wir Kinder sein an der Bosheit und nicht am Verstand.

    Herzliche Segensgrüße aus Hamburg.

    Michael S.

    • Missionswerk Heukelbach sagt:

      Hallo Michael, auch wir betrachten evangelistische Traktate nicht als Werbung. Da gebe ich Ihnen völlig Recht. Aber: Die Besitzer der Briefkästen sehen das anders. Für sie sind die Flyer/Kalender Werbung für eine Religion – sie sind verärgert, weil man ihren Aufkleber missachtet. Oft sind sie erbost, werfen das Traktat ungelesen weg und beschweren sich bei uns. So haben wir das genaue Gegenteil erreicht, weil sie sich denken: Die Christen tun immer so fromm und korrekt, aber an ein einfaches Schild “Keine Werbung” können sie sich nicht halten.
      Zudem ist es unsere Pflicht als Missionswerk, auf das hinzuweisen, was Verteiler unbedingt beachten sollten. Warum? Wenn wir zum Beispiel ein Schreiben von einem Rechtsanwalt bekommen mit der Aufforderung auf Unterlassung, dann antworten wir, dass wir unsere Traktat-Bezieher darauf hingewiesen haben, die Aufkleber auf den Briefkästen zu beachten (es sind rechtlich bindende Sperrverweise). Ich denke, Sie können unseren Standpunkt auch verstehen, oder?

      Stattdessen überlegen Sie doch, ob es vielleicht bei dem einen oder anderen Briefkasten mit „Keine Werbung“ besser wäre, an der Tür zu läuten und mit einigen freundlichen Worten das Traktat zu übergeben.
      Wir wünschen Ihnen Gottes Segen.

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